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Gregor Anwalt

IHR FACHANWALT

In Anerkennung seines großen Fachwissens sowie einer Vielzahl bearbeiteter Fälle wurden Christof Gregor im Jahr 1997 der Titel „Fachanwalt für Arbeitsrecht" und im Jahr 2008 der Titel „Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht" verliehen. Damit ist er in der Lage, Ihnen hier stets eine rechtliche Betreuung auf dem neuesten Stand der Rechtsprechung anbieten zu können. 

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